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AutorenbildTim Haas

Pflege und Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen – Ein Leitfaden für Eltern

Wenn ein Kind pflegebedürftig wird, stehen Eltern vor großen Herausforderungen. Die Pflegebedürftigkeit von Kindern unterscheidet sich von der Erwachsener, da bei Kindern altersgerechte Maßstäbe gelten. Hier erklären wir, wann und wie ein Kind als pflegebedürftig eingestuft wird, welche Pflegegrade möglich sind und welche Leistungen und Entlastungsmöglichkeiten es gibt.



Ein Kind das in einem Rollstuhl neben einem Arzt sitzt
Ein pflegebedürftiges Kind ist für die Eltern eine große Herausforderung


Wann ist ein Kind pflegebedürftig?


Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung regelmäßig mehr Unterstützung braucht als Gleichaltrige. Häufige Ursachen sind angeborene Behinderungen, chronische Krankheiten oder Unfallfolgen.


Pflegegrade bei Kindern


Pflegebedürftige Kinder werden in die Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft. Für Kinder unter 18 Monaten und unter 11 Jahren gelten Sonderregelungen, da sie im Vergleich zu Erwachsenen mehr Betreuung benötigen. Der Pflegegrad richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit in Alltagssituationen – bewertet wird etwa die Mobilität und Kommunikationsfähigkeit. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK).


Vorbereitung auf den Gutachtertermin


Eine gute Vorbereitung auf den Termin zur Pflegebegutachtung hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf des Kindes klar aufzuzeigen. Halten Sie Dokumente wie Arztberichte und eine detaillierte Beschreibung des Pflegeaufwands bereit. Die Begutachtung umfasst Fragen zu Mobilität, Kommunikation und zum Alltag des Kindes. Eltern sollten diese Fragen möglichst offen beantworten, um die Bedürfnisse genau darzustellen.


Pflegeleistungen für Kinder


Je nach Pflegegrad erhalten Eltern finanzielle und praktische Unterstützung:


  • Pflegegeld: Eine monatliche Zahlung, die Eltern für die häusliche Pflege erhalten.

  • Entlastungsbetrag: Ein monatlicher Betrag von 125 Euro zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen z.B. für eine Haushaltshilfe

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Wenn die Eltern selbst verhindert sind, können sie eine kurzzeitige Pflege durch Fachkräfte oder in Einrichtungen beantragen, alternativ können sie auch hierüber eine Alltagshilfe oder Haushaltshilfe finanzieren


Pflegehilfsmittel und Alltagshilfen


Zur Erleichterung des Pflegealltags stehen Eltern auch bestimmte Pflegehilfsmittel zu, die etwa Handschuhe oder Desinfektionsmittel umfassen. Diese werden als Verbrauchsmaterialien von der Pflegekasse übernommen. Dies steht bei Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen schon ab Pflegegrad 1 zu.


Fazit


Die Pflege eines Kindes erfordert eine besondere Organisation und Unterstützung. Das Wissen um Pflegegrade, Anträge und Pflegeleistungen erleichtert jungen Eltern den Zugang zu finanzieller und praktischer Hilfe, damit die Versorgung ihres Kindes bestmöglich gesichert ist. Die richtigen Anträge und eine frühzeitige Vorbereitung helfen Eltern, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – die Betreuung und Unterstützung ihres Kindes.

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