Die Pflegeberatungsgespräche gemäß § 37.3 SGB XI sind ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Qualität häuslicher Pflege für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen gepflegt werden. Diese Beratungsbesuche dienen dazu, die pflegenden Angehörigen zu unterstützen und zu beraten, um die Pflegequalität zu sichern und zu verbessern.
Ziel und Zweck des Pflegeberatungsgespräch
Der Hauptzweck der Beratungsgespräche ist die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und die Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Die Pflegeberatung soll praktische pflegefachliche Unterstützung bieten, hilfreiche Tipps zur Pflege geben und sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen bestmöglich versorgt werden.
Frequenz der Beratungseinsätze
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (zwei Mal pro Jahr)
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (vier Mal pro Jahr)
Pflegegrad 1: Freiwillig halbjährlich (zwei Mal pro Jahr)
Wir von der Agentur Haas raten stets dazu, das Beratungsgespräch auch schon ab Pflegegrad 1 in Anpruch zu nehmen und zwar aus folgenden Gründen:
Frühzeitige Unterstützung und Prävention
Auch bei einem niedrigen Pflegegrad können frühzeitige Beratungen helfen, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann dazu beitragen, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen länger zu erhalten.
Individuelle Beratung und Anpassung der Pflege
Die Beratungsgespräche bieten die Möglichkeit, die Pflege individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Dadurch können spezifische Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die die Pflege erleichtern und verbessern können.
Entlastung der pflegenden Angehörigen
Pflegende Angehörige erhalten durch die Beratung wertvolle Tipps und Unterstützung, was ihre Belastung verringern kann. Professionelle Ratschläge können ihnen helfen, die Pflege effizienter und stressfreier zu gestalten.
Information über zusätzliche Leistungen und Hilfsangebote
Im Rahmen der Beratung werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über zusätzliche Leistungen und Hilfsangebote informiert, die ihnen zustehen könnten. Dies umfasst z.B. Pflegehilfsmittel, Anpassungen im Wohnumfeld oder weitere Unterstützungsdienste.
Vermeidung von Pflegefehlern
Professionelle Beratung hilft dabei, häufige Fehler in der Pflege zu vermeiden, die durch Unwissenheit entstehen können. Dies trägt zur Sicherheit und zum Wohlbefinden des Pflegebedürftigen bei.
Langfristige Pflegeplanung
Die Beratungen unterstützen die pflegenden Angehörigen bei der langfristigen Planung der Pflege. Dies umfasst auch die Vorbereitung auf mögliche zukünftige Pflegegrade und die damit verbundenen Anforderungen und Ressourcen.
Kontinuierliche Anpassung an veränderte Bedürfnisse
Da sich die Bedürfnisse und der Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen ändern können, helfen regelmäßige Beratungen dabei, die Pflege kontinuierlich anzupassen und zu optimieren. Dies stellt sicher, dass die Pflege immer den aktuellen Anforderungen entspricht.
Indem man das Beratungsgespräch bereits bei Pflegegrad 1 freiwillig in Anspruch nimmt, kann man von diesen vielfältigen Vorteilen profitieren und die Grundlage für eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Pflege legen.
Durchführung der Beratungseinsätze
Die Beratungseinsätze können von zugelassenen Pflegediensten, anerkannten Beratungsstellen oder Pflegefachkräften durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die durchführende Person über die notwendige pflegefachliche Kompetenz verfügt und von den Pflegekassen anerkannt ist.
Ablauf eines Beratungseinsatzes
Ein typischer Beratungseinsatz umfasst:
Vorbereitung: Terminvereinbarung und Information der Pflegekasse.
Durchführung: Besuch der Pflegefachkraft zu Hause oder per Videokonferenz.
Beratung: Analyse der Pflegesituation, Tipps zur Pflege, Information über Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten.
Dokumentation: Erstellung eines Protokolls und Information der Pflegekasse über den Besuch.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Beratungseinsätze werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige und ihre Familien müssen hierfür nicht aufkommen.
Konsequenzen bei Nichtwahrnehmung
Falls die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nicht wahrgenommen werden, kann dies zu einer Kürzung oder sogar Einstellung des Pflegegeldes führen. Es ist daher wichtig, die Termine fristgerecht wahrzunehmen und nachzuweisen.
Besonderheiten
Seit der Pandemie gibt es die Möglichkeit, dass jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden kann, was bis zum 30. Juni 2024 befristet ist.
Durch die regelmäßigen Beratungseinsätze sollen pflegende Angehörige besser unterstützt und entlastet werden, was letztlich auch zur verbesserten Lebensqualität der Pflegebedürftigen beiträgt.
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