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  • AutorenbildTim Haas

Pflegegeld und weitere Leistungen bei einem Pflegegrad

Aktualisiert: 19. Mai 2023

Wenn es um die Pflege von pflegebedürftigen Menschen geht, spielt das Pflegegeld eine wichtige Rolle. Es ermöglicht eine häusliche Pflege und unterstützt sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen finanziell.

Doch das Pflegegeld ist nur eine der vielen Leistungen, die bei einem Pflegegrad zur Verfügung stehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf Pflegegeld hat, wie viel Ihnen zusteht und welche weiteren Leistungen Sie beanspruchen können.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld? Personen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie von einem Verwandten oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, da sie noch weitgehend selbstständig sind.


Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.


Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld monatlich 316 Euro.

Pflegegrad 3 berechtigt zu 545 Euro,

Pflegegrad 4 zu 728 Euro und Pflegegrad 5 zu 901 Euro Pflegegeld pro Monat.


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, erhalten jedoch einen monatlichen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro.


Wie beantrage ich das Pflegegeld?

Um das Pflegegeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse stellen. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erfolgt, um den Pflegegrad festzustellen. Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, sobald eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erkennbar ist. Das Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt, rückwirkende Auszahlungen sind nicht möglich.


Weitere Leistungen der Pflegekasse:

Neben dem Pflegegeld stehen Ihnen als pflegebedürftige Person weitere Leistungen zur Verfügung. Wenn Sie von Agenturen, SeniorenbetreuungDiensten im Haushalt und Alltag unterstützt werden, haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser Betrag darf zweckgebunden für bestimmte Zwecke verwendet werden. Auch bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes steht Ihnen dieser Entlastungsbetrag zu, sofern der Pflegedienst offenlegt, wie er verwendet wird.


Für Zeiten, in denen die pflegende Person ausfällt, gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten eines Pflegedienstes für bis zu sechs Wochen im Jahr. Zudem kann für einen kurzzeitigen Ausfall der pflegenden Person, beispielsweise aufgrund von Krankheit, eine Ersatzpflege in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür werden bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr von der Pflegekasse übernommen.

Zusätzlich zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes während dieser Zeiten weitergezahlt. Es gibt auch die Möglichkeit einer Beratungspflege, bei der pflegebedürftige Personen oder ihre pflegenden Angehörigen Unterstützung erhalten. Qualifizierte Pflegeberater stehen zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und professionelle Hilfe anzubieten.

Die Beratungspflege richtet sich nach dem aktuellen Pflegegrad. Personen mit Pflegegrad 1, 2 und 3 haben Anspruch auf zwei Beratungstermine pro Jahr, während Personen mit Pflegegrad 4 und 5 vier Termine pro Jahr wahrnehmen können.


Fazit:


Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden möchten. Es ermöglicht ihnen, die häusliche Pflege zu finanzieren und den pflegenden Angehörigen eine Anerkennung zukommen zu lassen. Zusammen mit anderen Leistungen wie dem Entlastungsbetrag, der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der Beratungspflege bietet die Pflegekasse verschiedene Möglichkeiten, die Pflegesituation zu erleichtern.

Wenn Sie oder ein Angehöriger eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bemerken, ist es wichtig, den Antrag auf Pflegeleistungen so früh wie möglich zu stellen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf und lassen Sie sich über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten beraten. Die Unterstützung und finanzielle Entlastung können Ihnen helfen, die Pflege bestmöglich zu gestalten und die Lebensqualität zu verbessern.

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