Die Pflege ist ein wichtiges Thema, das viele Menschen betrifft. Ob als Pflegebedürftige, pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte – alle haben ein Interesse an einer guten und bezahlbaren Pflege. Deshalb hat die Bundesregierung eine Pflegereform beschlossen, die ab 2024 einige Verbesserungen für die Pflege bringt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich konkret ändert und wie Sie davon profitieren können.
Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen
Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden. Die Pflegesachleistungen sind ein monatlicher Betrag, den Pflegebedürftige erhalten, wenn sie zu Hause von einem anerkannten Leistungserbringer versorgt werden. Beide Leistungen sind abhängig vom Pflegegrad, den die Pflegebedürftigen haben.
Ab dem 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um jeweils 5 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige mehr Geld zur Verfügung haben, um ihre Pflege zu finanzieren. Die Erhöhung erfolgt automatisch, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Die genauen Beträge für die einzelnen Pflegegrade können Sie in der folgenden Tabelle sehen¹:
Einführung des Entlastungsbudgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege nicht möglich oder ausreichend ist. Die Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, die die pflegenden Angehörigen entlasten soll, wenn sie verhindert oder erkrankt sind. Beide Leistungen sind bisher auf bestimmte Zeiträume und Beträge begrenzt und können teilweise miteinander kombiniert werden.
Ab dem 1. Januar 2024 wird es für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege ein gemeinsames Entlastungsbudget geben. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige einen jährlichen Gesamtbetrag von 3.224 € erhalten, den sie flexibel für beide Leistungen einsetzen können. Damit haben sie mehr Spielraum, um die passende Pflegeform für ihre individuelle Situation zu wählen. Außerdem wird die Kurzzeitpflege für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren vorgezogen, so dass sie bereits ab dem 1. Januar 2023 das Entlastungsbudget nutzen können².
Verbesserung des Pflegeunterstützungsgeldes
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, wenn sie sich kurzfristig von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Bisher beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und kann für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet, so dass es für bis zu zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr gezahlt wird. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehrere Angehörige pflegen können, ohne finanzielle Einbußen zu haben. Außerdem wird das Pflegeunterstützungsgeld auf 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts angehoben³.
Anhebung des Zuschlags zu den pflegebedingten Heimkosten
Die stationäre Pflege in einem Pflegeheim ist oft teuer und kann zu hohen Eigenanteilen für die Pflegebedürftigen führen. Um diese zu senken, erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Zuschlag zu den pflegebedingten Heimkosten, der von der Pflegekasse direkt an das Pflegeheim gezahlt wird. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Dauer des Heimaufenthalts ab.
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Zuschlag zu den pflegebedingten Heimkosten erhöht, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter zu reduzieren. Die Erhöhung beträgt je nach Verweildauer zwischen 5 und 10 Prozentpunkten. Die genauen Beträge für die einzelnen Pflegegrade und Verweildauern können Sie in der folgenden Tabelle sehen⁴:
Fazit
Die Pflegereform 2024 bringt einige Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Die Pflegeleistungen werden erhöht, die Pflegekosten werden gesenkt und die Pflegeoptionen werden flexibler. Damit soll die Pflegequalität gesteigert und die Pflegesituation entlastet werden. Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben oder einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen möchten, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder an eine unabhängige Pflegeberatung.
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