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AutorenbildTim Haas

Pflegeunterstützungsgeld Schritt-für-Schritt: Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige in Notsituationen

Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige, die in einer plötzlichen Notsituation kurzfristig die Pflege eines Familienmitglieds übernehmen müssen. Dieser Anspruch ermöglicht pflegenden Angehörigen, bis zu zehn Arbeitstage von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt zu werden, um die Pflege zu organisieren oder vorübergehend zu übernehmen. Es wird als Teil des Pflegezeitgesetzes gewährt und hilft vor allem Berufstätigen, die durch den Pflegeeinsatz einen Verdienstausfall haben.



Eine Frau mit Geldscheinen in der Hand
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Hilfe für Angehörige


Voraussetzungen für Pflegeunterstützungsgeld


Pflegeunterstützungsgeld kann nur unter bestimmten Bedingungen beantragt werden:


  1. Akute Pflegesituation: Die Notwendigkeit der Pflege muss plötzlich und unerwartet entstehen.


  2. Pflegebedürftigkeit des Angehörigen: Der Angehörige muss bereits als pflegebedürftig eingestuft sein oder die Pflegebedürftigkeit muss unmittelbar bevorstehen.


  3. Nahe Verwandtschaft: Der Antragsteller muss in einem nahen familiären Verhältnis zum Pflegebedürftigen stehen, z. B. als Kind, Ehepartner oder Elternteil.


  4. Kein Lohnfortzahlungsanspruch: Der Arbeitgeber leistet keine Fortzahlung während der Freistellung.


Beantragung und Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes


Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, ist eine schriftliche Bestätigung eines Arztes erforderlich, die die akute Pflegesituation des Angehörigen bestätigt. Diese Bescheinigung sowie ein offizieller Antrag müssen bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen eingereicht werden. Auch der Arbeitgeber ist sofort über die Freistellung zu informieren. Pflegeunterstützungsgeld beträgt bis zu 90% des entgangenen Nettoeinkommens, jedoch höchstens 70% der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung (ca. 112 Euro pro Tag)


Wichtige Tipps und Hinweise


  • Fristen beachten: Die Freistellung sollte so früh wie möglich beantragt werden, da sie in akuten Fällen zeitkritisch ist. Fehlende Unterlagen können bei Bedarf nachgereicht werden.


  • Keine Begrenzung auf einen einmaligen Anspruch: Pro Jahr können Angehörige bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld pro pflegebedürftiger Person beanspruchen – es ist nicht auf einen einmaligen Fall begrenzt. Seit 2024 kann dieser Anspruch jährlich neu genutzt werden.


Diese Regelung bietet pflegenden Angehörigen eine wertvolle Möglichkeit, sich auf die Pflege eines geliebten Menschen zu konzentrieren, ohne gleichzeitig auf eine Einkommenssicherung verzichten zu müssen.

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