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  • AutorenbildTim Haas

Was kann man über § 45b (die 125€) abrechnen?

Der § 45b SGB XI regelt den sogenannten Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zur Verfügung steht. Dieser Betrag kann für eine Vielzahl von Leistungen genutzt werden, die der Entlastung der Pflegeperson und der Unterstützung des Pflegebedürftigen dienen. Hier ist eine Übersicht, was abgerechnet werden kann:


Überblick über den Entlastungsbetrag


Pflegebedürftige, die in einen Pflegegrad (1 bis 5) eingestuft sind, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser Betrag kann für bestimmte Dienstleistungen eingesetzt werden, die die Pflege und Betreuung erleichtern.


Abrechenbare Leistungen


  1. Alltagsbegleitung und Betreuung

  • Unterstützung im Alltag wie Begleitung bei Arztbesuchen, Einkäufen oder Spaziergängen.

  • Gesellschaft und Betreuung zu Hause, wie gemeinsames Spielen, Gespräche oder Freizeitaktivitäten.

  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hilfe im Haushalt, beispielsweise bei der Reinigung der Wohnung, dem Waschen und Bügeln der Wäsche, oder dem Kochen.

  • Einkäufe und Besorgungen.

  1. Pflege- und Betreuungsdienste

  • Leistungen durch zugelassene Pflegedienste, die keine pflegerische Versorgung beinhalten, wie etwa stundenweise Betreuung.

  • Betreuung und Beaufsichtigung durch geschulte Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer.

  1. Tages- und Nachtpflege

  • Nutzung von teilstationären Pflegeangeboten wie Tagespflege oder Nachtpflege, wo der Pflegebedürftige für einige Stunden betreut wird, während die pflegenden Angehörigen entlastet werden.

  1. Kurzzeitpflege

  • Kurzzeitige vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

  1. Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Teilnahme an Gruppenaktivitäten, die speziell für Menschen mit Demenz oder anderen Einschränkungen angeboten werden.

  • Betreuungsgruppen, die sich um die Förderung der sozialen Teilhabe und Aktivierung kümmern.



Zwei Frau mit Kirschen
Die 125€ Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB können für Verschiedene Dienstleistungen oder Angebote verwendet werden.


Voraussetzungen und Nutzung


  • Pflegegrad: Voraussetzung für die Nutzung des Entlastungsbetrags ist die Einstufung in einen der Pflegegrade 1 bis 5.

  • Anbieter: Die Leistungen müssen von anerkannten oder zugelassenen Anbietern erbracht werden.

  • Abrechnung: Die Erstattung der Kosten erfolgt entweder direkt über die Pflegekasse oder nach Vorlage entsprechender Belege.


Fazit


Der Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Er bietet finanzielle Hilfe für eine Vielzahl von Dienstleistungen, die die Pflege erleichtern und die Lebensqualität verbessern. Die gezielte Nutzung dieses Betrags kann eine erhebliche Entlastung im Alltag darstellen und die häusliche Pflege optimal ergänzen.

Für weitere detaillierte Informationen und zur Klärung individueller Fragen empfiehlt es sich, sich direkt an die Pflegekasse oder einen Pflegedienst zu wenden, der umfassende Beratung und Unterstützung bieten kann.

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