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AutorenbildTim Haas

Welche Krankheiten zählen für eine Pflegestufe?

In Deutschland gibt es mehrere Pflegestufen (heute als Pflegegrade bezeichnet), die festlegen, in welchem Umfang eine Person pflegebedürftig ist. Die Zuweisung zu einem Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere unabhängige Begutachtungsdienste. Verschiedene Krankheiten und gesundheitliche Einschränkungen können zu einer Einstufung in einen der Pflegegrade führen. An dieser Stelle ist allerdings wichtig zu erwähnen, dass Krankheitsbilder nur ein Teil, des Punktesystems sind, nach dem der Pflegegrad ermittelt wird. Dennoch fragen sich natürlich viele: „Welche Krankheiten zählen für eine Pflegestufe?“ Und darum soll es in diesem Artikel gehen.



Eine Dame und eine junge Dame mit Ordner.


Hier sind einige Beispiele für Krankheiten, die häufig zu einer Pflegebedürftigkeit führen:


Neurodegenerative Erkrankungen


  1. Alzheimer und andere Formen von Demenz:

  • Fortschreitender Gedächtnisverlust, Orientierungslosigkeit und zunehmende Schwierigkeiten im Alltag führen oft zu erheblichem Pflegebedarf.

  1. Parkinson:

  • Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit, Zittern und Muskelsteifheit erfordern oft Unterstützung bei der Mobilität und im täglichen Leben.


Schlaganfälle


  • Schlaganfälle können zu erheblichen körperlichen und kognitiven Einschränkungen führen, wie Lähmungen, Sprachstörungen und Verlust der Selbstständigkeit, was eine dauerhafte Pflege notwendig machen kann.


Chronische Krankheiten


  1. Multiple Sklerose (MS):

  • Diese Krankheit führt zu vielfältigen neurologischen Ausfällen, die die Mobilität und Selbstpflege stark einschränken können.

  1. Rheumatoide Arthritis:

  • Schwere Gelenkentzündungen und -deformitäten können die Beweglichkeit stark beeinträchtigen und eine kontinuierliche Unterstützung erfordern.


Herz-Kreislauf-Erkrankungen


  • Schwere Herzinsuffizienz oder andere chronische Herzkrankheiten können die körperliche Leistungsfähigkeit und Selbstpflege erheblich einschränken.


Krebserkrankungen


  • Fortgeschrittene Stadien von Krebserkrankungen, besonders wenn sie zu körperlicher Schwäche, Schmerzen oder nachteiligen Auswirkungen durch Behandlungen führen, können eine Pflegebedürftigkeit zur Folge haben.


Psychische Erkrankungen


  1. Schwere Depressionen:

  • Können dazu führen, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen.

  1. Schizophrenie:

  • Bei schweren Verläufen kann die Pflege notwendig werden, insbesondere wenn eine Selbstversorgung nicht mehr möglich ist.


Schwerwiegende Verletzungen und Behinderungen


  1. Querschnittslähmung:

  • Führt zu vollständiger oder teilweiser Lähmung und erfordert intensive Pflege.

  1. Amputationen:

  • Besonders bei älteren Menschen können Amputationen zu einem erhöhten Pflegebedarf führen.


Atemwegserkrankungen


  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und andere schwere Atemwegserkrankungen können die Mobilität und die Fähigkeit zur Selbstversorgung stark einschränken.


Pflegegrad-Einstufung


Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Die Einstufung erfolgt anhand von sechs Modulen:


  1. Mobilität

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  4. Selbstversorgung

  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Diese Module werden mit Punkten bewertet, und die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.


Fazit


Eine Vielzahl von Krankheiten und gesundheitlichen Einschränkungen kann zu einer Einstufung in einen Pflegegrad führen. Die spezifischen Bedürfnisse und Einschränkungen des Betroffenen werden dabei individuell bewertet, um die angemessene Unterstützung sicherzustellen. Für eine genaue Einstufung und Unterstützung sollten Betroffene und Angehörige den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) konsultieren.

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