Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse befindet sich in der Regel an demselben Ort wie Ihre Krankenkasse. Sie können Ihren Antrag auf verschiedene Weisen stellen: per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail. Wichtig ist dabei der Satz: "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse". Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig, um auch möglichst bald Leistungen zu erhalten.
Die Pflegekasse sendet Ihnen daraufhin ein Antragsformular zu. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich an die Pflegekasse, Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen wenden. Natürlich steht Ihnen auch die Agentur Haas hier zur Verfügung.
Eine Gutachterin oder ein Gutachter wird von der Pflegekasse beauftragt, um Ihre Pflegebedürftigkeit zu bewerten. Die Gutachterin oder der Gutachter wird sich bei Ihnen melden, um einen Termin zu vereinbaren. Im Anschluss kommt er oder sie zu Ihnen nach Hause und schaut sich an, wie viel Hilfe Sie benötigen. Wenn Sie einen Pflegegrad für Ihr Kind oder einen Angehörigen beantragen möchten, funktioniert dies auf die gleiche Weise.
Sie sollten darauf achten, dass Ihnen der Bescheid und das Gutachten von der Pflegekasse zugesendet werden. Dadurch können Sie prüfen, warum ein bestimmter Pflegegrad vergeben wurde. Wenn Sie mit dem Gutachten oder dem Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Pflegekasse schickt den Bescheid und das Gutachten per Post zu.
Wie kann ich mich auf das Gutachten vorbereiten?
Es ist ratsam, sich auf die Begutachtung vorzubereiten, indem Sie zwei Wochen lang alles aufschreiben, was mit der Pflege zu tun hat. Notieren Sie dabei auch, was für Sie besonders schwierig ist, wie beispielsweise das Heben schwerer Gegenstände, das Beugen bei der Körperhygiene usw.
Wie funktioniert die Begutachtung?
Die Gutachter prüfen, wie viel eine Person selbst machen kann und wie viel Unterstützung sie benötigt. Dabei bewerten sie die Pflegebedürftigkeit in einzelnen Bereichen, die als Module bezeichnet werden. Jedes Modul hat eine eigene Gewichtung, wobei manche Module wichtiger für das Gutachten sind als andere. So ist beispielsweise die "Selbstversorgung" besonders wichtig und macht 40 Prozent der Gesamtbewertung aus.
Insgesamt prüfen die Gutachter in sechs Modulen die Selbstständigkeit:
Mobilität (10 Prozent Gewichtung): Ob man selbstständig in der Wohnung gehen kann, ob man Treppen steigen kann, ob man im Bett gedreht werden muss.
Geistige und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent Gewichtung): Ob man andere Menschen erkennt, ob man seine Wünsche und Bedürfnisse mitteilen kann, ob man selbst Entscheidungen treffen kann.
Verhalten und psychische Probleme (15 Prozent Gewichtung): Ob man aggressiv ist gegen sich selbst oder gegen andere, ob man unruhig ist und Ängste hat, ob man sich selbst verletzt oder Suizidgedanken hat.
Selbstversorgung (40 Prozent Gewichtung): Ob man sich selbst waschen, an- und ausziehen, essen und trinken kann, ob man auf die Toilette gehen kann.
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (10 Prozent Gewichtung): Ob man seine Medikamente selbstständig einnehmen kann, ob man sich selbst Verbände anlegen oder Spritzen geben kann.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (10 Prozent Gewichtung): Ob man selbstständig einkaufen und kochen kann, ob man soziale Kontakte pflegt, ob man an Freizeitaktivitäten teilnimmt.
Die Agentur Haas unterstützt Ihre Kunden bei der Beantragung des Pflegegrades derzeit in : Hamm, Beckum, Ahlen, Drensteinfurt, Werne, Kamen, Bergkamen und Bönen
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